Bitte senden Sie nachfolgendes Formular ausgefüllt bis spätestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an uns zurück und fügen Sie unbedingt Kopien der Journalistenausweise für alle genannten Mitarbeiter oder ein Impressum Ihrer Publikation bei.
Hinweis: Ohne aktuellen Nachweis der journalistischen Tätigkeit ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Als Legitimation werden anerkannt:
Bitte beachten Sie, dass Presseausweise nur für namentlich benannte Redaktionsmitglieder und Journalisten bestimmt sind, sie können nicht für Mitarbeiter der Verlagsleitung, Anzeigen- oder Werbeabteilung angefordert werden. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Presseausweises besteht nicht. In Einzelfällen behält sich die Fachausstellungen Heckmann GmbH eine Ablehnung vor.
Der Presseausweis berechtigt zum Betreten des Messegeländes und des Presse Centrums. Er ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Fachausstellungen Heckmann GmbH. Er berechtigt ausschließlich zum Fotografieren zu journalistischen, nicht jedoch zu sonstigen kommerziellen Zwecken; so ist der Verkauf der Fotos an Aussteller, Besucher oder Dritte zu nicht-journalistischen Zwecken nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Aufnahmen von oder auf Ausstellungsständen ist die Zustimmung des Ausstellers erforderlich.